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BESUCHERORDNUNG
Besucherordnung von BMW IBU World Cup Biathlon 2018 NMNM – Vysočina Arena
Die Besucherordnung gilt auf dem sämtlichen gezäunten Veranstaltungsgelände von Vysočina Arena in Nové Město na Moravě, einschließlich den Ein- und Ausgangbereichen, Parkflächen und allen zusammenhängenden Plätzen, die von den Veranstaltern genutzt werden.
Beim Erwerb der Eintrittskarte akzeptiert jeder Besucher die Besucherordnung und ist verpflichtet, während der ganzen Veranstaltung diese Regel einzuhalten. Beim Verstoß gegen die Besucherordnung ist der Veranstalter berechtigt, den Eintritt zu verweigern oder den Aufenthalt währen der Veranstaltung ohne jegliche Erstattung zu beenden.
Der Besucher ist damit einverstanden, dass das Veranstaltungsgelände videoüberwacht werden kann.
Der Inhaber der Eintrittskarte willigt ohne Vergütung durch den Veranstalter darin ein, im Rahmen der Veranstaltung Bildaufnahmen des Inhabers zu erstellen, zu vervielfältigen und für audiovisuelle Medien zu benutzen. Diese Einwilligung erfolgt zeitlich und räumlich unbegrenzt.
VERANSTALTUNS REGEL
Eingang und Ausgang aus dem Veranstaltungsgelände
Der Einlass von Person ab dem 12. Lebensjahr ist unbeschränkt. Personen unter 12. Lebensjahr nur mit einer erwachsenen Begleitperson.
Der Eintritt ist nach dem Vorlegen einer gültigen Eintrittskarte/Vouchers/Event Accreditation erlaubt.
Die Eintrittskarte muss gleich beim Eingang vorgelegt werden. Die Eintrittskarte berechtigt den Besucher den Wettkampf nur aus dem Bereich zu verfolgen, der auf der Eintrittskarte markiert ist!
Der Besucher ist verpflichtet, die Eintrittskarte während des ganzen Events bei sich zu haben und sie jederzeit zur Kontrolle vorzuzeigen.
Beim Verlassen des Veranstaltungsgeländes ist der Besucher verpflichtet, die Eintrittskarte/Vouchers/Event Accreditation am Ausgang durch Einscannen deaktivieren lassen.
Sicherheit
Jeder Besucher ist verpflichtet, sich einer Sicherheitskontrolle unterziehen (persönliche Kontrolle; Kontrolle von Rucksäcken,Handtaschen usw. – damit sie keine verbotene Gegenstände beinhalten).
Die Kontrolle kann von einer befugten Person (Sicherheitsdienst), mittels eines Detektors (oder anderer technischer Hilfsmittel) durchgeführt werden.
Es ist streng verboten folgende Gegenstände mitzunehmen:
- alkoholische Getränke oder Drogen jeglicher Art
- gefährliche Gegenstände, Regenschirm, Stöcke (länge über 1 Meter), Laserpointer, die als Waffen oder Projektile benutzt werden können und damit einer dritten dritten Person Körper- und Vermögensschaden zufügen können
- Glasflaschen, Glasbehälter, Dosen, Flaschen, Tassen, Krüge, die zerbrechen und zersplittern können oder ähnliche insb. scharfe oder spitzige Gegenstände
- Sprühdosen, Filzstiften, Chemikalien, Farbsubstanzen
- sämtliche Pyrotechnik, Waffen jeder Art, Fackeln, leicht entflammbare Gegenstände
- sperrige Gegenstände, wie z.B. Klappstühle, Kinderwägen, große Regenschirme, Schlitten, Ski, Fahrräder usw.
- alle Tiere, besonders Hunde
- alle Geräte, die Alarm auslösen können
- sämtliche Gegenstände (Kleidung, Fahnen, Banner usw.) mit beleidigendem oder politischen, sowie rassistischem, xenophobem, fremdenfeindlichem oder Gewalt verherrlichendem Inhalt
- Transparente mit vulgären oder schimpflichen Sprüchen oder Slogans
- Werbeartikel und Werbebanner ohne vorherige Vertragsbewilligung des Organisationskomitees. Der Veranstalter ist berechtigt, solche oder ähnliche Gegenstände ohne Schadenersatz sofort wegzunehmen und Personen, die dieses Verbot missachteten den Eintritt zu verweigern oder sie aus dem Veranstaltungsgelände auszuweisen.
Im Veranstaltungsgelände ist verboten:
- Betreten von Bereichen, die nicht für Besucher abgegrenzt sind
- Betreten von Bereichen mit klarem Zeichen „Zutritt für Unbefugte verboten“
- Zerstören und Kaputtmachen von Einrichtungen und Ausstattungen des Veranstaltungsgeländes
- Bemalen und Besprühen von Gebäuden, Ausstattungen, Informationstafeln oder Wegen
- Feuer machen, sämtliche Pyrotechnik anzuzünden
- Klettern auf Dächer, Bäume, Leuchttürme, Kameraständer, Säulen
- Klettern über Gebäude, Zäune, Wände, Streckenabsperrungen, Barrieren
- Werfen von Gegenständen und Flüssigkeiten auf die Rennstrecke oder im Besucherbereich
- die vorbereitete Rennstrecke und Trainingskorridoren irgendwie zu ändern
- mit Flaggen oder anderen Transparenten die Werbungsbanner oder andere Einrichtungen zu verdecken
- Gesichter zu verdecken (Gesichtsmaske tragenusw.)
Verkauf und Werbung
Sämtliches Unternehmen, wie z. B. Betreiben von Imbiss, Verkauf oder Leihen von Sportbedarf, Verteilen oder Verkaufen von Zeitungen, Zeitschriften oder Prospekten so wie auch Lagern von Gegenständen im Veranstaltungsgelände ist nur mit schriftlicher Genehmigung des Veranstalters möglich.
Des Gleichen ist es untersagt, Foto-, Film-, oder Tonbandaufnahmen zum Zwecke der gewerblichen Nutzung zu machen oder diese Aufnahmen zu verwerten.
Jeder Besucher der Veranstaltung hat sich auf dem Veranstaltungsgelände so zu verhalten, dass andere Personen oder fremde Sachwerte nicht geschädigt, gefährdet oder andere Personen – sofern nicht nach den Umständen unvermeidbar – behindert oder belästigt werden.
Im Interesse der Sicherheit und eines geordneten und reibungslosen Ablaufs der Veranstaltung ist jeder Besucher verpflichtet, den hierzu erforderlichen Anweisungen des Veranstalters, der Polizei, der Feuerwehr oder der für den Veranstalter tätigen Ordnungskräften Folge zu leisten.
Funkgeräte
Es ist verboten alle Funkgeräte (mit Ausnahme von Handys) auf dem ganzen Veranstaltungsgelände zu benutzen. Der Verstoß gegen diese Regel wird mit Hausverbot bestraft.
Rollstuhlfahrerplätze
Aus Sicherheitsgründen ist die Anzahl von Rollstuhlfahrerplätzen in Vysočina Aréna nur begrenzt.
Individualrecht und Vermögensrecht, Anweisungen und Folgepflicht
Jeder Besucher ist verpflichtet, alle Anweisungen der Stadionverwalter, Sicherheitskräften, Stadtpolizei Nové Město na Moravě, Bundespolizei, Feuerwehr oder anderen Nachrichtenmedien zu folgen.
Der Veranstalter oder die hierzu von diesem befugte Personen können soweit dies zum Schutz von Sachwerten, des Lebens, Körpers oder der Gesundheit anderer Personen erforderlich ist, Personen, die offensichtlich unter Alkohol- oder Drogeneinfluss stehen oder Personen, die sich gewalttätig verhalten, bzw. den konkreten Verdacht eines solchen Verhaltens begründen ohne Erstattung des Eintrittspreises den Zutritt zum Veranstaltungsgelände verweigern oder des Veranstaltungsgeländes verweisen.
Besucher des Veranstaltungsgeländes sind verpflichtet alle gültige Gesetze und Vorschriften der Tschechischen Republik, allgemeine Regeln des Anstands (insbesondere Höflichkeit und Toleranz) einzuhalten. Gleichzeitig sind alle Besucher verpflichtet alle Ausdrücke der religiösen, politischen, ethnischen und zwischenmenschlichen Intoleranz zu vermeiden.
Beim Verstoß gegen diese Regel ist der Veranstalter berechtigt, den Besucher aus Vysočina Aréna auszuweisen oder den Aufenthalt währen der Veranstaltung ohne jegliche Erstattung zu beenden.
Aufgrund der schlechten Wetterbedingungen ist der Veranstalter berechtigt das Programm zu ändern.
Organizátor si vyhrazuje právo změnit program zejména z důvodu špatných klimatických podmínek
Verhalten von Nichtsportlern im Stadion, auf den Tribünen, am Schießstand
Allen Personen ist verboten, den Athleten auf der Strecke akustische und visuelle Ratschläge oder Informationen mitzuteilen. Es ist verboten den Athleten Informationen über Funkgeräte zu vermitteln (im Bereich der Schießanlage und 10 Meter vor und 10 Meter hinter der Schießanlage). Dieses Verbot gilt nicht für allgemeines Anfeuern oder Ausdrücke der Enttäuschung der Zuschauer.
Beim Verstoß gegen diese Regel kann der Besucher aus dem Veranstaltungsgelände ausgewiesen werden.
Es ist verboten, die Rennstrecke zu überqueren, die Athleten anzufassen oder ihnen irgendwie zu helfen oder ihre Sportleistung zu erschweren.
Schadenshaftung
Jeder Besucher ist freiwillig ein Teilnehmer der Veranstaltung und haftet für alle Schäden, die er mit seinem Tun angerichtet hat.
Der Veranstalter haftet nicht für gesundheitliche und materielle Schäden der Teilnehmer, die nicht (im direkten Zusammenhang mit Regelverstoß) von Veranstaltern verursacht waren.